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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Digital Verfahrensdokumentation

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) konkretisieren die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen. Sie sind von allen Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen zu beachten und ersetzen ab dem Zeitpunkt ihrer Gültigkeit (01.01.2015) die bisher geltenden Grundsätze.

Die Regelungen gelten sowohl für die doppelte Buchführung als auch explizit für sonstige Aufzeichnungen steuerrelevanter Daten (insbesondere somit auch für Einnahmenüberschussrechner). Sie umfassen auch die Vor- und Nebensysteme der Buchführung bzw. Aufzeichnungen (z. B. Material- und Warenwirtschaft, Lohnabrechnung, Zeiterfassung). Für die Einhaltung der GoBD ist der Steuerpflichtige verantwortlich.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Digital-Check

Es wird eine Bestandsaufnahme der vorhandenen digitalen und analogen Prozesse im Funktionsbereich Rechnungswesen vorgenommen. Ziel der Bestandsaufnahme ist es, festzustellen ob das Rechnungswesen des Unternehmens den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung digital (GoBD) entspricht. In diesem Zusammenhang wird auch der Digitalisierungsgrad des Unternehmens festgestellt.

Auf Basis der Bestandsaufnahme wird eine SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities und Threats) durchgeführt; hier werden die Stärken und Schwächen analysiert, um Chancen und Risiken zu erkennen. Aufgrund der identifizierten Stärken und Schwächen werden Potenziale dargestellt und zielgerichtete Beratungsempfehlungen entwickelt.

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